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Thema des Tages
Ein regional historisches Dauerregenereignis
Die Dauer- und Starkniederschläge, die von Montag bis Mittwoch Teile Deutschlands heimgesucht haben, sind abgeklungen. Hoch OPHELIA schiebt sich von Westen ins Land und sorgt für eine Wetterberuhigung. Das ist der perfekte Zeitpunkt, um ein Resümee zu ziehen.
Am Ende einer Unwetterlage stellen wir uns vom Deutschen Wetterdienst immer die Frage, wie das Geschehene historisch und im Hinblick auf andere vergleichbare Ereignisse einzuordnen ist. Dies ist
gleichbedeutend mit der Fragestellung, wie „ungewöhnlich“ eine bestimmte Wettersituation war. „Nackte Zahlen“ in Form von reinen Niederschlagssummen eignen sich kaum dafür, zumal man in den verschiedenen Regionen Deutschlands ganz unterschiedliche
Niederschlagsmengen „gewöhnt“ sein kann.
Um Starkregenereignisse statistisch einordnen zu können, wurden daher umfangreiche, zwischen Hydrometeorologen und Wasserwirtschaftlern koordinierte Starkniederschlagsregionalisierungen vorgenommen. Die Ergebnisse werden in der Datenbank „KOSTRA-DWD“ zusammengeführt und beruhen in der neusten Version auf Messdaten des Zeitraumes zwischen 1951 und 2010. Mit Hilfe dieser Datenbank können Aussagen zu den Niederschlagshöhen in Abhängigkeit von der Niederschlagsdauer (der sog. Dauerstufe, 5 Minuten bis 72 Stunden) und der Wiederkehrzeit (der sog. Jährlichkeit, 1 Jahr bis 100 Jahre) getroffen werden. Neben der rein meteorologischen Einordnung eines Starkregenereignisses stellt die Dimensionierung wasserwirtschaftlicher Bauwerke wie Kanalnetze, Kläranlagen, Pumpwerke und Rückhaltebecken einen weiteren wesentlichen Anwendungsbereich der KOSTRA-DWD-Datenbank dar.
Forscher der Klima- und Umweltabteilung des DWD nutzten die Datenbank nun, um das Stark- bzw. Dauerregenereignis der vergangenen Tage zu analysieren, zu bewerten und schließlich historisch einzuordnen. Die beobachteten Niederschlagsmengen des Zeitraumes von Montag (21.05., 05:50 UTC) bis Mittwoch (22.05., 05:50 UTC) wurden mit den in der KOSTRA-Datenbank befindlichen mittleren 48-stündigen
Starkniederschlagshöhen für die verschiedenen Wiederkehrzeiten (1 Jahr bis 100 Jahre) abgeglichen (siehe Grafik auf
https://www.dwd.de/DE/wetter/thema_des_tages/2019/5/23.html).
Demnach ergibt sich insbesondere für Teile des südlichen
Alpenvorlandes, Ost- und Mittelhessen sowie Ostwestfalen eine Jährlichkeit des Ereignisses von 20 bis 50 Jahren, punktuell – insbesondere im Allgäu – auch von 100 Jahren und mehr. Auch sonst liegt die Wiederkehrzeit in einem Streifen vom nördlichen bis zum zentralen Mittelgebirgsraum sowie gebietsweise im Süden Deutschlands bei 5 bis 20 Jahren.
Man kann also sagen, dass das Starkregenereignis der letzten Tage für die genannten Regionen ein außergewöhnliches – und damit potenziell auch schadensträchtiges Ereignis darstellte. Denn die
wasserwirtschaftlichen Bauwerke und Entwässerungssysteme sind nicht auf statistisch betrachtet derart seltene Ereignisse ausgelegt und auch die natürlichen, örtlichen Entwässerungssysteme (Bäche, kleine Flüsse etc.) waren mit den Wassermassen überfordert. So kam es regional zu Überflutungen und Hochwasser. Die Flusspegel erreichten vor allem im Süden zum Teil Hochwassermarken mit 2- bis 5-jähriger, vereinzelt auch 10- bis 20-jähriger Wiederkehrzeit.
Wenigstens besteht Hoffnung, dass sich so etwas nicht so schnell wiederholt. Denn eine Wiederkehrzeit von 100 Jahren bedeutet schließlich nichts anderes, als dass ein solches Starkregenereignis in der betrachteten Region nur alle 100 Jahre vorkommt – zumindest rein statistisch. Leider hält sich das Wetter nicht unbedingt an Statistik, sodass nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein solches 100-jähriges Ereignis also durchaus auch öfter als einmal in einem Jahrhundert auftreten kann (man erinnere sich an die beiden „Jahrhundertfluten“ in Deutschland 2002 und 2013). Achja, und dann wäre da noch der Klimawandel als „Unbekannte“, der die Karten für die Zukunft neu mischen könnte – aber das soll an dieser Stelle nicht weiter thematisiert werden.
Dipl.-Met. Adrian Leyser
Deutscher Wetterdienst
Vorhersage- und Beratungszentrale
Offenbach, den 23.05.2019
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