Thema des Tages

Die ominöse 4-Grad-Grenze

Mittlerweile ist die Mehrzahl der auf den Straßen befindlichen Personenkraftwagen mit Systemen ausgestattet, die Glättehinweise erzeugen. Wahrscheinlich wurde Ihnen diese Tatsache in den letzten Tagen erst wieder richtig bewusst, denn die aktuellen nächtlichen Temperaturen bringen es mit sich, dass solche Hinweise wieder häufiger zum Vorschein kommen. Diese Glättehinweise werden dem Lenker entweder mittels Signalton vermittelt oder per Anzeige auf dem Armaturenbrett zur Kenntnis gebracht. Doch warum weiß das Auto über die vorherrschende Glättesituation scheinbar so genau Bescheid?

Die meisten Fahrerinnen oder Fahrer werden schon kombiniert haben, dass ein solcher Hinweis meistens bei einer gemessenen
Außentemperatur von etwa +4 Grad Celsius angezeigt wird. Die Ausgabe von Glättewarnungen ist in den Autos nämlich direkt an den durch das Außenthermometer ermittelten Temperaturwert gekoppelt. Fällt diese Temperatur unter einen vorher fixierten Grenzwert, wird sofort der entsprechende Hinweis ausgelöst. Das Problem ist aber, dass die Temperaturermittlung natürlich nicht direkt auf dem Straßenbelag erfolgen kann. Der Temperaturfühler ist stattdessen in einer gewissen Höhe an der Karosserie des Autos angebracht. Dadurch wird nicht die entscheidende Oberflächentemperatur der Fahrbahn gemessen, sondern eben die Lufttemperatur in der entsprechenden Messhöhe. Die Fahrbahn kühlt aber während des Abends und in der Nacht häufig deutlich stärker ab als die darüber liegende Luft (Stichwort langwellige Ausstrahlung). Dies ist besonders in klaren Nächten der Fall. Das bedeutet aber natürlich, dass sich beide Werte stark unterscheiden können. Erwähnenswert ist zudem, dass auch das Belagsmaterial an sich einen gewissen Einfluss auf die Oberflächentemperatur ausübt. Eine Betonfahrbahn weist zum Beispiel andere Auskühlungseigenschaften auf als eine Asphaltdecke oder ein geschotterter bzw. begrünter Fahrweg.

Die genaue Temperaturmessung wird aber noch durch weitere
Randbedingungen gestört. Zum Beispiel könnte der Messfühler durch Feuchtigkeit beeinträchtigt oder zu nahe am heißen Motor angebracht sein. Auch die genaue Anströmung durch den Fahrtwind ist eine mögliche Quelle von Messungenauigkeiten. Aufgrund dieser
Unsicherheiten und vor allem wegen der vorher erwähnten starken Auskühlung des Belags hat sich jeder Hersteller auf eine „kritische“ Temperatur für Glätte festgelegt. Diese kann natürlich von Modell zu Modell etwas unterschiedlich sein. Erfahrungswerte zeigen aber, dass PKW-Lenker ab einer gemessene Temperatur von 4 Grad Celsius verstärkt auf mögliche Glätte achten sollten. Daher „piepen“ die meisten Autos beim Erreichen dieser Temperaturmarke.

Selbstverständlich gibt auch der Deutsche Wetterdienst Warnungen vor schwierigen oder gar gefährlichen Straßenverhältnissen aus. Verwendung findet dabei unsere gewohnte vierstufige Farbpalette. Bei Glätte durch überfrierende Nässe oder geringfügigen Schneefall wird beispielsweise zu einer gelben Wetterwarnung gegriffen. Kommt es örtlich zu gefrierendem Regen ist das Gefahrenpotential schon deutlich erhöht, daher wird die entsprechende Warnung in der Farbe orange dargestellt. Verbreitete Glatteislagen münden schließlich in einer Unwetterwarnung (rot), gegebenenfalls wird mit einer
„Vorabinformation Unwetter“ frühzeitig darauf hingewiesen. Verfolgen sie daher bitte im kommenden Winter unsere Warnungen auf www.dwd.de oder über die WarnWetterApp.

Obwohl die erwähnten automatischen Glättehinweise im Auto durchaus eine wertvolle Hilfestellung sind, verlassen Sie sich aber nicht nur auf diesen Automatismus. Besonders wenn Sie ihr Auto während der Nacht in einer warmen Garage stehen haben, zeigt das Bordthermometer während der ersten Zeit unter freiem Himmel einen falschen Wert an. Es braucht eine gewisse Zeit, bis sich die Temperaturmessung im korrekten Bereich eingependelt hat. Wird dies nicht beachtet, kann es sehr schnell passieren, dass beim Ertönen des ersten Warntons das Auto bereits im Straßengraben eingeparkt wurde.

Mag.rer.nat. Florian Bilgeri
Deutscher Wetterdienst
Vorhersage- und Beratungszentrale
Offenbach, den 18.11.2018

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